Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger vom 8.1.2014 (BearShare)
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8.1.2014 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen grundsätzlich nicht haftet. Hatte der Anschlussinhaber jedoch Anhaltspunkte dafür, dass das volljährige Familienmitglied seinen Internetanschluss für illegales Filesharing rechtswidrig nutzt, ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass kein weiterer Missbrauch stattfinden kann.
Der Bundesgerichtshof: „Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind." Desweiteren stellt er fest, dass die Überlassung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Anschlussinhaber und Familienmitglied basiere. Das volljährige Familienmitglied handle eigenverantwortlich, so dass der Anschlussinhaber ihm seinen Internetanschluss zur Verfügung stellen dürfe. Eine Belehrung oder Überwachung des Familienmitglieds müsse er nicht vornehmen. Erst, wenn der Anschlussinhaber Hinweise für einen Missbrauch habe, müsse er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen notwendigen Maßnahmen treffen. Ein konkreter Hinweis ist z.B. eine Abmahnung.