Deutschland soll gründerfreundlicher werden. Hierzu wurde 2008 mit der UG (haftungsbeschränkt) neben der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine weitere Form der Kapitalgesellschaften eingeführt. Eine niedrige Mindest-Stammeinlage von nur einem Euro sowie ein vereinfachtes Gründungsverfahren soll für Existenzgründer und kleine Unternehmen das Gründen einer Kapitalgesellschaft deutlich einfacher machen.
Insbesondere sieht das GmbH-Recht für die Gründung der Unternehmergesellschaft, im Volksmund oft auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet, die Gründung mittels eines vorgegebenen Musterprotokolls vor, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kostenfrei zum Download angeboten wird.
Dieses Musterprotokoll ist jedoch sehr knapp gefasst und nicht immer für die individuelle Gründungssituation passend. So werden maximal drei Gesellschafter berücksichtigt und es kann nur ein Geschäftsführer eingesetzt werden. Vor allem dürfen keine Veränderungen oder Ergänzungen am Protokoll vorgenommen werden, um weitere Punkte bereits bei Gründung der Gesellschaft mit aufzunehmen und zu beurkunden. Hierbei bleiben mitunter wichtige Fragen unberücksichtigt, z.B. zum Ausscheiden von Gesellschaftern und zur Unternehmensnachfolge, die in einen individuellen Gesellschaftervertrag direkt hätten einfließen können.
Da für eine nachträgliche Anpassung erneute Gerichts- und Notarkosten entstehen, sollten die Gründer einer Unternehmergesellschaft schon im Vorfeld prüfen, ob eine Gründung mit Musterprotokoll wirklich die beste und preiswerteste Lösung ist. Ausführlich hat Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, dieses Thema in einem Fachartikel aufgegriffen, den Sie hier einsehen können:
Weshalb bei einer Unternehmergesellschaft (UG) das Musterprotokoll selten zu empfehlen ist
Allgemeine Informationen zur Unternehmergesellschaft (UG) finden Sie unter anderem hier:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/05245/