Testamentsvollstrecker in Stuttgart
Rechtsanwältin Angelika Lübke-Ridder ist seit vielen Jahren auch als Testamentsvollstreckerin tätig und berät Sie hier gerne über sinnvolle Aufgaben eines Testamentsvollstreckers im Rahmen der Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Ein Erblasser kann im Zusammenhang mit der Vermögensregelung und der Nachlassabwicklung eine Testamentsvollstreckung anordnen. Ebenso kann eine Testamentsvollstreckung auch im gemeinschaftlichen Testament angeordnet werden.
Ein Testamentsvollstrecker kann gerade bei einer umfassenden und komplizierten Nachlassabwicklung und bei der Durchsetzung des Erblasserwillens sinnvoll sein.
Ein Testamentsvollstrecker setzt die Anweisungen und Richtlinien des Erblassers um. Er kümmert sich darum, dass angeordnete Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden oder auch eine befristete Verwaltung des Nachlasses übernommen wird.