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Urteil vom LG Köln zur öffentlichen Nutzung einer Fototapete- Eingriff in Urheberrechte

Urteil des Landgerichts (LG) Köln vom 18.8.2022 zur Nutzung einer Fototapete im Internet.

Am 18.8.2022 urteilte das LG über den folgenden Sachverhalt:
Die Vermieterin einer Ferienwohnung hatte diese mit einer käuflich erworbenen Fototapete ausgestattet und zu Werbezwecken auf ihrer Website ins Internet gestellt. Der Fotograf, der das Foto, welches für diese Fototapete verwendet wurde, erstellt bzw. kreiert hatte, hatte zwar der Verkäuferin für den Zweck des Verkaufs eine Lizenz erteilt, darüber hinaus hatte er jedoch keine Nutzungsrechte gestattet.

Das Landgericht Köln (Az.: 14 O 350/21) verurteilte die Beklagte (Vermieterin der Ferienwohnung) auf Unterlassung der Verwendung der Fototapete und bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro sowie zum Schadensersatz. Der bloße Kauf einer Fototapete habe sie nicht berechtigt, diese öffentlich zugänglich zu machen, sie habe mit dem Kauf keinerlei Nutzungsrechte erworben.

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