Wir beraten Unternehmen, Kulturinstitutionen und Einzelpersonen, welche insbesondere in den Bereichen Musik, Kunst, Literatur, Design, Fotografie und Bild, Architektur, Computer, Internet sowie im Presse- und Verlagswesen tätig sind.
Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.
Beratung in allen urheberrechtlichen Fragen
außergerichtliche Vertretung
Gestaltung von Verträgen und Vertragsmustern. Dazu gehören Künstlerverträge, Autorenverträge, Lizenzvereinbarungen, Stiftungssatzungen sowie Gesellschaftsverträge
Überprüfung von Verträgen und Vertragsverhandlungen
Registrierung und Schutz von Marken und anderen Rechten
Vertretung in Gerichtsverfahren
Medienrecht
Wir beraten Einzelpersonen im Zusammenhang mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes und von Bildrechten.
In den Bereich des Medienrechts gehören auch die Neuen Medien mit allen Aspekten des Telemedienrechts, Datenschutz- und Jugendmedienschutzrechts.
Kunstrecht
Wir beraten Kunsthandel, Galeristen, Aussteller, Museen, Künstler, Kunstsammler und Auftraggeber.
Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.
Gestaltung von Kunstverträgen
Vertragsgestaltung beim Verkauf oder Kauf von Kunstwerken
Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Kunstwerken
Galerie- und Ausstellungsverträge
Kunst und Leihverträge, Leasingverträge
Kunst und Dauerleihgaben
Beratung bei Versteigerung von Kunstwerken
Beratung bei Ersteigern von Kunstwerken- Katalogangaben, Schätzungen, Expertisen Kunst und Auktionsrecht - Kunstauktionen
Künstlerrechte – Urheberrechte, Folgerechte
Künstler und Sozialversicherungsrecht
Kunsthandelsrecht
Beratung in allen Fragen der Kunstvermarktung
Kunst im Nachlass, Anordnung einer Testamentsvollstreckung
Kunstversicherungsrecht
Raub- und Beutekunst
Restitutionsrecht
Musikrecht
Die Kanzlei berät Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten, Musikverlage, Medien-, Produktions- und Vertriebsunternehmen im Musikgeschäft über die rechtlichen Grundlagen der Vermarktung und Verwertung von Tonproduktionen sowie allen Fragen des Musikrechts.
Das Musikrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen.
Der Schwerpunkt des Musikrechts liegt jedoch im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Verlagsrechts und des Vertragsrechts.
Beratung bei Musikprojekten
Vertragsgestaltung und -prüfung von Bandübernahmeverträgen, Künstlerverträgen, Lizenzverträgen, Verlagsverträgen, Aufführungsverträgen u.a.
Wahrnehmung von Urheberrechten außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Beratung im Zusammenhang mit der GEMA und der GVL
Musiktauschbörsen
Markenrecht
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.