Urheber -und Medienrecht

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin
Angelika Lübke-Ridder

Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590
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Urheberrecht

Wir beraten Unternehmen, Kulturinstitutionen und Einzelpersonen, welche insbesondere in den Bereichen Musik, Kunst, Literatur, Design, Fotografie und Bild, Architektur, Computer, Internet sowie im Presse- und Verlagswesen tätig sind.

Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.

  • Beratung in allen urheberrechtlichen Fragen
  • außergerichtliche Vertretung
  • Gestaltung von Verträgen und Vertragsmustern. Dazu gehören Künstlerverträge, Autorenverträge, Lizenzvereinbarungen, Stiftungssatzungen sowie Gesellschaftsverträge
  • Überprüfung von Verträgen und Vertragsverhandlungen
  • Registrierung und Schutz von Marken und anderen Rechten
  • Vertretung in Gerichtsverfahren

Medienrecht

Wir beraten Einzelpersonen im Zusammenhang mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes und von Bildrechten.

In den Bereich des Medienrechts gehören auch die Neuen Medien mit allen Aspekten des Telemedienrechts, Datenschutz- und Jugendmedienschutzrechts.

Kunstrecht

Wir beraten Kunsthandel, Galeristen, Aussteller, Museen, Künstler, Kunstsammler und Auftraggeber.

Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.

  • Gestaltung von Kunstverträgen
  • Vertragsgestaltung beim Verkauf oder Kauf von Kunstwerken
  • Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Kunstwerken
  • Galerie- und Ausstellungsverträge
  • Kunst und Leihverträge, Leasingverträge
  • Kunst und Dauerleihgaben
  • Beratung bei Versteigerung von Kunstwerken
  • Beratung bei Ersteigern von Kunstwerken- Katalogangaben, Schätzungen, Expertisen Kunst und Auktionsrecht - Kunstauktionen
  • Künstlerrechte – Urheberrechte, Folgerechte
  • Künstler und Sozialversicherungsrecht
  • Kunsthandelsrecht
  • Beratung in allen Fragen der Kunstvermarktung
  • Kunst im Nachlass, Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Kunstversicherungsrecht
  • Raub- und Beutekunst
  • Restitutionsrecht

Musikrecht

Die Kanzlei berät Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten, Musikverlage, Medien-, Produktions- und Vertriebsunternehmen im Musikgeschäft über die rechtlichen Grundlagen der Vermarktung und Verwertung von Tonproduktionen sowie allen Fragen des Musikrechts.

Das Musikrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen.

Der Schwerpunkt des Musikrechts liegt jedoch im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Verlagsrechts und des Vertragsrechts.

  • Beratung bei Musikprojekten
  • Vertragsgestaltung und -prüfung von Bandübernahmeverträgen, Künstlerverträgen, Lizenzverträgen, Verlagsverträgen, Aufführungsverträgen u.a.
  • Wahrnehmung von Urheberrechten
    außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Beratung im Zusammenhang mit der GEMA und der GVL
  • Musiktauschbörsen
  • Markenrecht

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Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Weitere Termine nach Vereinbarung.

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