Kunstrecht
Wir beraten Kunsthandel, Galeristen, Aussteller, Museen, Künstler, Kunstsammler und Auftraggeber.
Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.
- Gestaltung von Kunstverträgen
- Vertragsgestaltung beim Verkauf oder Kauf von Kunstwerken
- Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Kunstwerken
- Galerie- und Ausstellungsverträge
- Kunst und Leihverträge, Leasingverträge
- Kunst und Dauerleihgaben
- Beratung bei Versteigerung von Kunstwerken
- Beratung bei Ersteigern von Kunstwerken- Katalogangaben, Schätzungen, Expertisen Kunst und Auktionsrecht - Kunstauktionen
- Künstlerrechte – Urheberrechte, Folgerechte
- Künstler und Sozialversicherungsrecht
- Kunsthandelsrecht
- Beratung in allen Fragen der Kunstvermarktung
- Kunst im Nachlass, Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- Kunstversicherungsrecht
- Raub- und Beutekunst
- Restitutionsrecht