Musikrecht
Die Kanzlei berät Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten, Musikverlage, Medien-, Produktions- und Vertriebsunternehmen im Musikgeschäft über die rechtlichen Grundlagen der Vermarktung und Verwertung von Tonproduktionen sowie allen Fragen des Musikrechts.
Das Musikrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen.
Der Schwerpunkt des Musikrechts liegt jedoch im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Verlagsrechts und des Vertragsrechts.
- Beratung bei Musikprojekten
- Vertragsgestaltung und -prüfung von Bandübernahmeverträgen, Künstlerverträgen Lizenzverträgen, Verlagsverträgen, Aufführungsverträgen u.a.
- Wahrnehmung von Urheberrechten
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Beratung im Zusammenhang mit der GEMA und der GVL
- Musiktauschbörsen
- Markenrecht